Qualität und Design das ist die Blackpool Philosophie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bestimmungen
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese wurden dem Vertagspartner bekannt gegeben.Abweichende Kauf- und Lieferbedingungen sowie Nebenarbeiten bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Durch Annahme der Ware oder Dienstleistung kommen die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tragen. Folgegeschäfte unterliegen ebenfalls diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen,wobei nicht gesondert darauf hinzuweisen ist.

§2 Angebot und Vertragsabschluss
Grundsätzlich sind die Angebote freibleibend, das heißt die Firma Blackpool behält sich vor, den Auftrag aufgrund des Angebotes anzunehmen oder abzulehnen. Vertragsabschluss erfolgt mittels Auftragsbetätigung.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich 20% Umsatztsteuer. Handelt es sich um Endkundenpreise inkl. Ust. so ist dies angegeben. Der Zahlbetrag ist ohne Abzug sofort nach erhalt der Rechnung fällig. Vereinbarungen Skonto oder Rabatt bedürfen der Schriftfom.

Werden der Fa. Blackpool Leistungen aufgetragen, die über das Auftragsvolumen hinausgehen, wird nach tatsächlichem Aufwand und Regiestunden abgerechnet.

Preise gelten bis auf Wiederruf, Preisänderungen können durch die Fa. Blackpool jederzeit und ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden. Preisänderungen können aufgrund gestiegener Rohstoffkosten, Transportkosten oder Personalkosten entstehen, müssen aber nicht angekündigt werden.

Bei einem Auftragswert über 20.000 Euro wird die Auftragssumme in Teilrechnungen je nach Baufortschritt gestellt, die Summe der Teilrechnungen ergeben den Auftragsgesamtbetrag.

Tritt auf Wunsch des Kunden oder infolge nachfolgender Änderungen der Auftragsunterlagen oder aus sonstigen Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, eine Unterbrechung der Lieferung und Leistung ein, so ist der Kunde verpflichtet, die bisher erbrachten Lieferungen und Leistungen und den gegebenfalls durch die Unterbrechung entstehenden Mehraufwand sogleich zu vergüten.

Bei Zahlungsverzug erlöschen alle Zahlungserleichterungen und Rabatte auch hinsichtlich anderer offener Forderungen. Alle offenen Forderungen werden sofort fällig.

Der Kunde verpflichtet sich, im Falle seiner Säumigkeit die Mahn- und Inkassospesen nach dem Rechtsanwalttarifgesetz zu ersetzen.Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontzinssatz der ÖNB, mindestens jedoch aber 12% p.a. werden bei Zahlungsverzug verrechnet. Gegenforderungen dürfen nicht aufgerechnet werden.

§4 Lieferzeit
Können wie wegen höherer Gewalt, witterungsbedingt, Arbeitskampf oder aus anderen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, die Frist für die uns obliegende Leistung nicht einhalten, wird diese angemessen verlängert. Bei Verzögerung der Lieferung aus dem Kunden zuzurechnenden Gründen, sind wir, nachdem wir den Kunden schriftlich die Lieferbereitschaft bekannt gegeben haben, berechtiigt, den Liefergegenstand auf Kosten und Risiko des Kunden zu verwahren und zu lagern. Die Dauer der vom Kunden zu setzenden Nachfrist, die per Einschreiben eingemahnt werden muss, beträgt 6 Wocgen. Für entstehende Verzugsschäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadensersatzanpruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
Stornogebühr ist 25% der Auftragssumme.

§5 Transport- Gefahrtragung, Erfüllungsort
Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner. Erfüllungsort für Leistung und Gegenleistung ist Kamerlweg 27a in 4600 Wels.

§6 Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Wechsel werden nicht akzeptiert. Über den Eigentumsvorbehalt gefährdende Maßnahmen muss berichtet werden, Pfändungen bekannt gegeben werden, bei Weitergabe an Dritte muss der Eigentumsvorbehalt vorgewiesen werden.

§7 Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzten wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Forderungen darüber hinaus sind ausgeschlossen; es wird kein Ersatz zur Verfügung gestellt.

Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich bis maximal 24 Std. nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels der Fa. Blackpool bekannt zu geben.

Geräusche, Farbdifferenzen, Falten, optische Fehler, Maßtoleranzen gelten nicht als Mängel.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich zu rügen, Ansonsten gilt die Ware als genehmigt.Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungspflicht beträgt für bewegliche Sachen 6 Monate, unbewegliche 2 Jahre.

§8 Planungen, zur Verfügungen gestellte Materialien
Pläne oder zur verfügung bereitgestellte Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.Das anfertigen von Plänen ist ein gesonderter Kostenpunkt, sollte der Kunde nach anfertigung der Pläne, (Kostenvoranschlag), die zusammenarbeit mit der Fa. Blackpool nicht in Anspruch nehmen so werden diese verrechnet.

§9 Inbetriebnahme
Die Fa. Blackpool prüft die Funktion der Anlage. Eine Einweisung erfolgt mündlich mit erklärung der Funktionsweise. Diese Funktionsprüfung und Erklärung gilt als Abnahme. Es bedarf keiner schriftlichen Form. Schäden aus unsachgemässser Handhabung resultieren aus Eigenverschulden des Kunden. Verhindert der Kunde die Funktionsprüfung, so gilt die Anlage nach 5 Werktagen ab Abnahmetermin als abgenommen.

§10 Schadensersatzansprüch
Schadensersatzansprüche gegenüber der Fa. Blackpool sind in allen Fällen ausgeschlossen. Sollte grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, trifft die Beweispflicht des Kunden.

§11 Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform mit Originalunterschrift.

§12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Österreichisches Recht mit Gerichtsstand Wels

§13 Schlussbestimmungen
Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB verlieren die übrigen Bestimmungen dadurch nicht ihre Gültigkeit. Die wirtschaftlichen am nächsten liegende Bestimmung ersetzt die unwirksam geordene Bestimmung.